Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, glauben die meisten Menschen, sie seien nicht zur Hilfe verpflichtet, weil sie nicht über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. Sie sind der Meinung ihr vermeintliches Nichtwissen befreie sie von jeder Verantwortung. Dies ist jedoch eindeutig falsch und kann zu einer Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung führen (§ 323c StGB). Tatsächlich ist jeder Mensch verpflichtet, anderen Menschen in Unglücksfällen „zumutbare Hilfe“ zu leisten.
Notruf wählen
Zumutbar wird es generell immer sein, mindestens den Notruf 112 zu wählen und auf diese Weise professionelle Hilfe herbeizuholen. Darüber hinaus ist man jedoch auch ohne Erste-Hilfe-Ausbildung verpflichtet, dem Verunglückten auch vor Ort die Hilfe zu leisten, die man auch leisten kann. Und das ist oft mehr, als mancher ahnt. Jegliche Scheu ist hier also völlig fehl am Platze. Es ist schon hilfreich die Unfallstelle zu sichern und mit dem Verunglückten zu reden und bei ihm zu bleiben, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Erste-Hilfe lernen
Übrigens ist Erste Hilfe gar nicht so schwierig zu erlernen. Sogar übers Internet – zum Beispiel auf der Homepage des Deutschen Roten Kreuzes (www.drk.de) – sind die wichtigsten Maßnahmen übersichtlich erklärt. In wenigen Minuten kann man hier das Wissen erwerben, mit dem man vielleicht einmal ein Leben retten kann – eventuell sogar das Leben eines Angehörigen.